Die Verordnung des EDI über die Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) spezifiziert den Einsatz von Hautersatzprodukten als Pflichtleistung und bezieht sich dabei auf die Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (sgdv) sowie der Schweizerischen Gesellschaft für Wundbehandlung (SAfW).
Gemäss Richtilinen ist unter anderem ein Zertifikat erforderlich, welches unter folgenden Bedingungen vergeben werden darf:
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Safw-Webseite hier: http://www.safw.ch/index.php/servicenew/safw-sgdv-richtlinien
Kerecis bietet den Anwenderkurs als Basis für azelluläre Hautersatz Produkte mit folgendem vorgeschriebenen Inhalt kostenlos an:
Mit der von Kerecis ausgestellten Teilnahmebestätigung können Sie das Zertifikat beantragen («Antrag für die Anerkennung zum Einsatz von azellulären Hautersatzverfahren»).
Registration und Antragstellung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.derma.swiss/dashboard/antrag-zertifikat-hautersatzverfahren/
Und hier können sich NICHT-Mitglieder registrieren: https://www.derma.swiss/registrieren/
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